Das Land Oberösterreich bietet Erwachsenen mit dem Bildungskonto eine Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen. Hauptziel ist es, den ArbeitnehmerInnen mehr Aufstiegschancen und eine bessere persönliche Qualifikation zu ermöglichen.
Wer wird gefördert?
- ArbeitnehmerInnen
- Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
- Berufs-WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz
- Geringfügig Beschäftigte
- Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen
- Freie DienstnehmerInnen
- Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 2.700 Euro brutto beträgt
- Ein-Personen-UnternehmerInnen, Kleinunternehmerinnen
Was wird gefördert?
- Berufsorientierte Weiterbildungen
- Kurskosten für Bildungsmaßnahmen
Wie hoch sind die Förderungsbeiträge?
- Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 30 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.000 Euro gefördert.
- Bildungsmaßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz von 60 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.400 Euro gefördert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
- Sprachkurse werden bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 1.000 Euro gefördert.
Weitere Informationen finden Sie auf www.land-oberoesterreich.gv.at.
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