Mit zusätzlichen staatlichen Fördermitteln übernimmt die Bundesregierung für Bezieher von Kurzarbeitergeld (Kug) bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Voraussetzung ist, dass die Geförderten bei der zuständigen Agentur für Arbeit gemeldet sind und die Maßnahme Qualifizierungsdefizite behebt. Die Fördermittel müssen laut ESF-Richtlinie vom Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.
Bei der Planung und Durchführung staatlich geförderter Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Sprachentraining beraten wir Sie gerne. Die KERN AG Training bietet als zertifizierter Bildungsträger besondere Kursprogramme für Arbeitnehmer in Kurzarbeit:
Die Sprachkurse können im Gruppentraining im Virtual Classroom absolviert werden.
Weitere Informationen zum KuG:
Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhalten Sie weitere Informationen zu Weiterbildungsmöglichkeiten während der Kurzarbeit. Sie haben noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.